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RENZ BAU MANAGEMENT GMBH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsbedingungen für Bau-, Sanierungs-, Ausbau- und Außenanlagenleistungen. Maßgeblich bleiben der konkrete Auftrag und die gesetzlich vorgeschriebenen Vertragsunterlagen.

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Vertragspartner ist die Renz Bau Management GmbH, Boecklerstraße 16, 21339 Lüneburg. Diese Bedingungen betreffen beauftragte Bau-, Sanierungs-, Ausbau-, Installations- und Außenanlagenleistungen gegenüber Verbrauchern und Unternehmen. Besondere Vertragsunterlagen für notarielle Grundstücks- oder Bauträgergeschäfte gehen vor. Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang.

2. Angebot und Vertragsschluss

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, den Leistungsbeschreibungen und den einbezogenen Plänen. Ein Vertrag entsteht durch übereinstimmende Erklärungen der Parteien unter Beachtung der gesetzlichen Formvorschriften. Eine Kontaktanfrage auf dieser Website ist noch keine Beauftragung. Website-Bilder dienen der Illustration und ersetzen keine konkrete Leistungsbeschreibung.

3. Einbeziehung und besondere Vertragsunterlagen

Diese Bedingungen werden nur bei wirksamer Einbeziehung zum Vertragsbestandteil. Ihre bloße Veröffentlichung auf der Website genügt hierfür nicht. Gesetzlich erforderliche Baubeschreibungen, Verbraucherinformationen und Vertragsunterlagen werden gesondert bereitgestellt. Die VOB/B gilt nicht automatisch aufgrund dieser Website.

4. Ausführung und beteiligte Unternehmen

Die Leistungen werden im vertraglich festgelegten Umfang durch eigene Mitarbeiter und geeignete Partnerfirmen organisiert. Soweit Renz Bau Management die Leistung als Vertragspartner schuldet, bleibt die gesetzliche Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bestehen. Facharbeiten werden durch die dafür zuständigen Unternehmen ausgeführt.

5. Mitwirkung und Gegebenheiten

Die Parteien stimmen erforderliche Zugänge, Unterlagen und die Nutzung der Baustelle miteinander ab. Bereitstellung und Kosten von Baustrom, Wasser oder weiteren Einrichtungen richten sich nach der Vereinbarung. Werden unbekannte bauliche Gegebenheiten erkennbar, werden notwendige Untersuchungen und zusätzliche Arbeiten besprochen. Gesetzliche Rechte und Verantwortlichkeiten bleiben bestehen.

6. Änderungen und zusätzliche Leistungen

Änderungswünsche und ihre Auswirkungen auf Leistung, Kosten und Termine sollen vor der Ausführung nachvollziehbar dokumentiert werden. Vergütungsanpassungen richten sich nach einer Vereinbarung oder den einschlägigen gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 650b und 650c BGB, soweit anwendbar. Schweigen auf einen Nachtrag gilt nicht pauschal als Zustimmung.

7. Termine

Verbindliche Ausführungs- und Fertigstellungstermine ergeben sich aus dem Vertrag. Erkennbare Behinderungen und ihre Auswirkungen werden mitgeteilt und mit dem Auftraggeber besprochen. Gesetzliche Rechte bei Verzögerung und die jeweiligen Verantwortlichkeiten bleiben unberührt.

8. Preise und Zahlungen

Preise und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Angebot und Vertrag. Gegenüber Verbrauchern werden Gesamtpreise einschließlich der anfallenden Umsatzsteuer ausgewiesen. Abschlagszahlungen, Fälligkeit und Schlussrechnung richten sich nach den vertraglichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Voraussetzungen. Bei Verbraucherbauverträgen sind insbesondere die Schutzvorschriften des § 650m BGB zu beachten. Eine Vorauszahlung ist nur aufgrund einer wirksamen vertraglichen Vereinbarung geschuldet.

9. Abnahme und Mängel

Die Abnahme richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere § 640 BGB, soweit anwendbar. Die Voraussetzungen einer gesetzlichen Abnahmefiktion bleiben unberührt; ein bloßer Bezug oder eine Nutzung wird hier nicht pauschal als Abnahme festgelegt. Die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen werden durch diese Bedingungen nicht verkürzt.

10. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Zwingende Verbraucherrechte und die gesetzliche Verantwortlichkeit für Erfüllungsgehilfen bleiben unberührt.

11. Verbraucherbauvertrag und Widerruf

Bei einem Verbraucherbauvertrag gelten die besonderen gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Textform und der vorgeschriebenen Informationen. Je nach Vertragsart und Abschlussumständen können gesetzliche Widerrufsrechte bestehen, etwa nach § 650l BGB oder bei einschlägigen Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Erforderliche Widerrufsbelehrungen und Formulare sind dem konkreten Vertrag gesondert beizufügen. Diese Übersicht ersetzt keine vertragsspezifische Belehrung.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden entsprechend den Datenschutzhinweisen verarbeitet.

13. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer zuständigen Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für Streitigkeiten aus Bau- und Bauträgerverträgen kommt, soweit deren Zuständigkeit gegeben ist, der Ombudsmann Immobilien IVD/VPB – Grunderwerb und Verwaltung, Littenstraße 10, 10179 Berlin, www.ombudsmann-immobilien.net, in Betracht. Für andere Verbraucherstreitigkeiten ohne vorrangig zuständige Stelle kommt die Universalschlichtungsstelle des Bundes am Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.universalschlichtungsstelle.de, im Rahmen ihrer Zuständigkeit in Betracht. Der konkrete Hinweis nach Entstehen einer Streitigkeit erfolgt entsprechend § 37 VSBG. Der Rechtsweg bleibt unberührt.

14. Anwendbare Vorschriften

Gerichtsstand und zwingende Schutzrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Werden einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil oder sind sie unwirksam, gelten insoweit die gesetzlichen Regelungen. Die übrigen Bestimmungen bleiben nach Maßgabe des Gesetzes bestehen.